Lübeck – Die Polizeidirektion Lübeck hat gemeinsam mit Einsatzkräften der Bundespolizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck das Waffen-und Messerverbot auf dem Veranstaltungsgelände der Travemünder Woche kontrolliert. Erfreuliches Fazit am Freitagabend (18.7.): Von über 50 überprüften Menschen führte nur ein junger Mann ein Einhandmesser mit sich.
„Kein Ort für Messer!“ Gewaltdelikte im öffentlichen Raum, insbesondere unter Verwendung von Messern oder Waffen, stellen ein besonderes Gefährdungs- oder Verletzungspotential dar. Im Vorfeld der Travemünder Woche hatte die Polizeidirektion Lübeck medial auf das Waffen- und Messerverbot hingewiesen. Diverse Plakate auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie in den Bahnhöfen und im öffentlichen Personennahverkehr machen die Besucherinnen und Besucher auf die geltenden Regelungen aufmerksam.
Das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten, so auch auf der Travemünder Woche. Je nach Art der Waffe oder des Messers kann das Mitführen eine Straftat gemäß § 42 Abs. 1 Waffengesetz darstellen und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 42 Abs. 4a Waffengesetz darstellen und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 Euro belegt werden. Um einen unbeschwerten, friedlichen und sicheren Ablauf zu gewährleisten, hat die Polizeidirektion Lübeck gemeinsam mit der Bundespolizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck das Waffen- und Messerverbot am Freitagabend ab 22 Uhr im Bereich der Strandpromenade in Travemünde überprüft. Dabei wurden über 50 Menschen kontrolliert.
Ein 16 Jahre alter Jugendlicher (Staatsangehörigkeit: deutsch) führte griffbereit ein Einhandmesser mit sich. Das Messer wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf übergaben die Einsatzkräfte den Jugendlichen dem Jugendamt. Weitere Waffen oder Messer stellte die Polizei nicht fest.
Während der Kontrollmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte auch einen 29 Jahre alten Ostholsteiner (Staatsangehörigkeit: irakisch) Dieser führte mehrere Konsumeinheiten Kokain und eine größere Summe Bargeld mit sich. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Im Anschluss führten ihn die Beamten der erkennungsdienstlichen Behandlung zu.
Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes stellten während der Kontrollen bei einem Besucher der Travemünder Woche eine in Deutschland nicht erlaubte E-Zigarette fest. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung verantworten.
Bis auf einzelne Körperverletzungsdelikte und einzelne alkoholisierte Personen verlief der erste Abend der Travemünder Woche bei gutem Wetter und sommerlichen Temperaturen aus polizeilicher Sicht ruhig und friedlich.
(Quelle: Polizeidirektion Lübeck – Ulli Fritz Gerlach – Pressesprecher)