Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Am Donnerstagmorgen (2.12.) kam es in Ostholstein zu zwei Glätteunfällen, bei denen lediglich Sachschaden entstand. Aus Lübeck wurden keine Glätteunfälle gemeldet.

Um 6.20 Uhr kam auf der Bundesautobahn 1 im Bereich der Gemeinde Schashagen auf der Richtungsfahrbahn Hamburg ein weißer VW Up bei Schneeglätte nach rechts von der Fahrbahn ab. Der 20-jährige Ostholsteiner durchbrach mit seinme Fahrzeug einen Weidezaun und kam auf einem Acker zu stehen. Zur Bergung musste ein Abschleppfahrzeug mit Kran eingesetzt werden. An dem Pkw waren keine Winterreifen montiert.

In Süsel, auf der Kreisstraße 59 zwischen Bujendorf und Roge, verlor ein 23-jähriger Ostholsteiner gegen 8.15 Uhr bei schneebedeckter Fahrbahn die Kontrolle über seinen Pkw und stieß in einer Linkskurve gegen einen Baustellenzaun. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die Fahrer ihre Geschwindigkeit nicht den besonderen Witterungsverhältnissen angepasst.

„Jetzt, zu Beginn des meteorologischen Winters, ist die Beachtung der Winterreifenpflicht besonders wichtig. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf mit einem Pkw nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind. Ein Verstoß gegen diese Winterreifenpflicht kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro oder bei einem Unfall von 120 Euro nach sich ziehen und führt zum Eintrag von einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg“, so Stefan Burszy, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck.

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