Foto: Arno Reimann
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Lübeck – Auf der Kreisstraße 13 und in der Travemünder Allee haben sich gestern (4.9.) zwei Unfälle ereignet.  Ein Motorradfahrer wurde leicht und seine Sozia schwer verletzt. Im zweiten Fall wurde eine Kradfahrerin schwer verletzt. Beide Frauen kamen in ein Krankenhaus.

Zum ersten Unfall kam es gegen 13.45 Uhr auf der Kreisstraße 13. Die Polizei meldete zunächst, dass die 37-jährige Motorradfahrerin aus Hamburg auf den VW Golf eines 62-jährigen Lübeckers aufgefahren war, der gerade rückwärts von einem links befindlichen Feld auf die K13 gefahren war. Das ist jedoch falsch. Wie jetzt bekannt wurde, kam der VW Golf ebenfalls aus Richtung des Kreisverkehrs und wollte nach links auf ein Feld abbiegen. Während des Abbiegevorgangs kam es dann zum Zusammenstoß mit der den Transporter überholenden Motorradfahrerin.

Die Motorradfahrerin prallte gegen den Golf des 62-jährigen Lübeckers und stürzte zu Boden. Dort rutschten sie und das Motorrad noch rund 45 Meter weiter. Die 37-Jährige verletzte sich durch den Unfall schwer und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Der zweite Unfall ereignete sich gegen 16.10 Uhr in der Travemünder Allee an der Zufahrt von der Bundesstraße 104 kommend in Richtung Lübeck Innenstadt. Nach bisherigen Kenntnissen fuhr ein 28-Jähriger Mann aus Dassow mit seinem VW Passat auf den Zubringer der B75. Der Verkehr auf der Fahrbahn Richtung Lübeck ist baustellenbedingt derzeit einspurig und gegenläufig freigegeben. Die Fahrbahnen sind durch Baken getrennt.

Anhand der Unfallspuren geht die Polizei davon aus, dass der Dassower mit seinem Passat vom Beschleunigungsstreifen aus nach links auf die B75 und dann in Richtung Herrentunnel weiterfahren wollte. Ein dahinterfahrender 27-jähriger Motorradfahrer aus Lübeck prallte daraufhin in die linke Seite des Passats. Er wurde dabei leicht, seine gleichaltrige Mitfahrerin schwer verletzt. Sie kam in ein Krankenhaus.

Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Aufgrund unterschiedlicher Aussagen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Motorradfahrer sich bereits in einem Überholvorgang befunden haben könnte. Die Polizei ermittelt nun gegen beide Fahrzeugführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

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