FKS des HZA Kiel prüft das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Anzeige -

Kiel – Bundesweit hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls heute (16.7.) in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe überprüft.  

Die Einsatzkräfte der FKS des Hauptzollamts Kiel prüften zusammen mit Beschäftigten der Steuerfahndung und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde (StAUK) Paketdienstleister und Kurierdienste in den Regionen Rendsburg-Eckernförde, Lübeck, Segeberg, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg und Stormarn.

Dabei kontrollierten sie 42 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und befragten 114 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen. Prüfungsschwerpunkte waren insbesondere die Einhaltung des seit dem 1. Juli 2021 gültigen allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ( MiLoG) in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl in Firmen als auch initiativ auf der Straße.

Bislang wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer abgelaufenen Arbeitserlaubnis eingeleitet. Zusätzlich besteht in drei Fällen der Verdacht, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht entrichtet zu haben.

„In der Vergangenheit sind wir in dieser Branche oftmals auf Personen getroffen, die angegeben haben, selbständig tätig zu sein, wo die anschließende Prüfung aber ergab, dass sie stattdessen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen“, so die Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, Gabriele Oder.

„Einen Verdacht auf Scheinselbständigkeit haben wir nach bisherigen Erkenntnissen heute nicht feststellen können. Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, hat das sowohl für die Auftraggeber als auch für die Scheinselbständigen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen“, so Gabriele Oder weiter.

Ob Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, wird die sich anschließende umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfung ergeben. Die Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation:

Um erfolgreich gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgehen zu können, wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bis zum Jahr 2029 auf mehr als 13.500 Stellen aufgestockt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein