Jetzt Fördergelder für Selbsthilfegruppen beantragen

Lübeck – Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können jetzt Fördermittel für Selbsthilfeprojekte bei der AOK NordWest beantragen. Auch wenn es keine offiziellen Abgabefristen für die Anträge gibt: „Die Mittel sind begrenzt. Fördergelder sollten rasch beantragt werden, bevor das Selbsthilfebudget ausgeschöpft ist“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Die Selbsthilfe ist ein fester Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems. Sie ergänzt und unterstützt in Eigeninitiative das professionelle Angebot der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. „Durch die engagierte Arbeit in den Selbsthilfegruppen wird die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert. Die Patienten und deren Angehörige lernen in der Gruppe, wie sie mit der Erkrankung besser umgehen und die damit verbundenen Probleme bewältigen können“, sagt Wunsch.

Für die AOK NordWest ist und bleibt die Selbsthilfeförderung deshalb ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt diese Arbeit und stellt Gruppen projektbezogene Fördermittel für ihr Engagement zur Verfügung. Förderfähige Projekte sind beispielsweise Seminargebühren, Vortragshonorare oder Informationsmaterialien.

Weitere Informationen zu den Förderanträgen gibt es im Internet unter aok.de/nw in der Rubrik Leistungen & Services/Leistungen A-Z/Selbsthilfe oder bei AOK-Mitarbeiterin Annegret Finnern unter Rufnummer 0800-2655-504936.

 

Zum Foto: Fördergelder für gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte sollten Selbsthilfegruppen in Lübeck jetzt rasch beantragen. 

 

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