Foto: arstodo
- Anzeige -

Kiel – Für Menschen, die sich in Schleswig-Holstein nicht an die Corona-Regeln halten, kann es richtig teuer werden. Das gibt der neue Bußgeldkatalog vor.

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Schleswig-Holstein hat nun zum Start der Weihnachtsmärkte den Bußgeldkatalog an die Corona-Bekämpfungsverordnung und damit vor allem an die 2G-Regelungen angepasst.

Ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro droht beispielsweise Gastwirtinnen und Gastwirten, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft, noch genesen sind. Betreiberinnen und Betreiber von Weihnachtsmärkten zahlen zwischen 500 und 3.000 Euro, wenn sie kein Hygienekonzept erstellt haben oder dieses unvollständig ist.

Dr. Sabine Sütterlin-Waack – Foto: Frank Peter/SH/oH

Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack appellierte an alle, die geltenden Vorgaben zu beachten. „Natürlich können wir nicht auf jedem Weihnachtsmarkt rund um die Uhr kontrollieren, in jeder Fußgängerzone oder Gaststätte“, gab die Ministerin zu Bedenken. „Aber jede und jeder muss wissen: es wird kontrolliert, und für diejenigen, die erwischt werden, wird es teuer.“

Teuer wird es auch für diejenigen, die sich beim Sport nicht an 2G im Innenbereich halten. Hierfür können die Bußgelder zwischen 1.000 bis 3.000 Euro liegen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige mit „Schultest“ und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und einen Test vorweisen.

Wer körpernahe Dienstleistungen erbringt, muss eine Mund-Nasenbedeckung tragen sowie geimpft, genesen oder getestet sein. Der Bußgeldkatalog sieht ansonsten ein Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro vor. Mit 150 Euro muss weiterhin rechnen, wer keine Mund-Nasenbedeckung trägt, wenn sie vorgeschrieben ist.

Hohe Strafen bei der Arbeit und im ÖPNV

Die neuen Vorgaben für den Arbeitsplatz regelt das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Danach drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld, wenn man eine Arbeitsstätte betritt, ohne geimpft, genesen oder getestet zu sein. Dies gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ebenfalls bis zu 25.000 Euro müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen, wenn sie die Regelungen nicht kontrollieren oder ihren Dokumentationspflichten nicht nachkommen.

Den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen finden Sie hier

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein