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Scharbeutz – Die Gemeine möchte ihre ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Personen aus Risikogruppen unterstützen, die selbst nicht mehr fahrtauglich sind und keine Angehörigen haben. Für die nun anstehenden Impftermine gegen das Corona-Virus wird daher ein Fahrdienst angeboten. „Zusammen mit unserem Seniorenbeirat und der Unterstützung durch die DLRG sowie einiger Gemeindevertreter und Privatleute konnten wir einen Fahrdienst organisieren. Vielen Dank an alle Helferinnen und Helfer“,  so Bürgermeisterin Bettina Schäfer.

Bei Bedarf und bitte auch erst, wenn Sie konkret Ihren Impftermin haben, melden Sie sich bitte bei unter Telefon 04503/7709-0.

Die ersten 15 der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein nehmen heute (4. Januar) den Betrieb auf. Sie werden zunächst zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet sein. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Impfzentren geöffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert.

Zu den derzeit Impfberechtigten gemäß der Impfverordnung des Bundes (§ 2 Ziffern 1-5) zählen Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Hospizen und Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, sowie Menschen, die 80 Jahre oder älter sind. Auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden oder ein besonderes Expositionsrisiko besteht, gehört dazu. Persönliche Risikofaktoren wie zum Beispiel Vorerkrankungen werden in der ersten Prioritätsstufe nicht berücksichtigt.

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass angemeldete Personen ihre Anmeldeunterlagen (für den Fall einer Online-Anmeldung) mitbringen und ihre beim Anmeldevorgang angegebene Impfberechtigung vor Ort belegen müssen. So müssen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, im Impfzentrum einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorlegen. Eine Impfberechtigung wegen einer beruflichen Tätigkeit ist über eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zu belegen. Menschen, die ihre Impfberechtigung nicht belegen können oder keinen Termin vereinbart haben, werden in den Impfzentren nicht geimpft, sondern müssen damit rechnen, dass sie abgewiesen werden. Wurde für mehr als eine Person ein Termin vereinbart, müssen die genannten Voraussetzungen auch auf die weiteren Personen zutreffen.

Impfberechtigte können für sich ab dem 5. Januar wieder unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfügbar. Buchungen sind wochenweise möglich. Damit soll zum einen die tatsächliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

Foto: ar

Aufgrund der zu Beginn begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Städten von den 29 Zentren in Schleswig-Holstein zunächst 15 Zentren an folgenden Standorten eröffnen:

Kiel

Flensburg

Neumünster

Lübeck

Heide (Kreis Dithmarschen)

Alt-Mölln (Kreis Lauenburg)

Husum (Kreis Nordfriesland)

Eutin (Kreis Ostholstein)

Prisdorf (Kreis Pinneberg)

Schönberg (Kreis Plön)

Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)

Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)

Itzehoe (Kreis Steinburg)

Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)

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