- Anzeige -

Eutin – In bestimmten öffentliche zugänglichen Bereichen steht nach einer Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein ab Montag 11.1.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Nachstehend hier die Bereiche und Zeiten, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein