Foto: Arno Reimann
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Eutin – Am 14. Mai 2023 werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen durchgeführt. Dabei werden sowohl die Kommunalparlamente in Gemeinden und Städten als auch der Kreistag neu gewählt. Für die Kommunalwahlen stellt der ostholsteinische Kreiswahlleiter, Landrat Reinhard Sager, das neue, digitale Wahlvorschlagsportal zur Verfügung.

Es handelt sich dabei um einen Onlinedienst, der die Erstellung von Wahlvorschlägen erleichtern soll. Die Vordrucke für die Wahlvorschläge können damit online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. „Warnmeldungen sowie Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen weisen auf mögliche Unstimmigkeiten hin und sollen dadurch helfen, mögliche Fehler bei der Erstellung eines Wahlvorschlages zu verhindern“, erhofft sich Sager. „Für die ordnungsgemäße und fristgerechte Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge sind die Wahlvorschlagsträger aber weiterhin selbst verantwortlich.“

Die Zugangsdaten zum Wahlvorschlagsportal erhalten die Wahlvorschlagsträger für die Kreiswahl bei der Kommunalaufsicht und für die Wahlen der Gemeinde- und Stadtvertretungen bei den Gemeindewahlleitungen.

Der Kreis Ostholstein bietet für alle Wahlvorschlagsträger im Kreisgebiet (also sowohl für die Kreiswahl als auch für die Wahlen der Gemeinde- und Stadtvertretungen) online Einweisungen in das Wahlvorschlagsportal an.

Diese circa eineinhalbstündigen Webinare finden im Januar 2023 zu folgenden Terminen statt:

4.1. um 16 Uhr,

11.1. um 16 Uhr,

12.1. um 17 Uhr,

17.1. um 16 Uhr und

25.1. um 16 Uhr.

Nähere Informationen zu den Kommunalwahlen 2023 und zum Wahlvorschlagsportal stehen auf der Homepage des Kreises Ostholstein unter https://www.kreis-oh.de/Bürger-Kreis-Verwaltung/Kreistag-Politik/Wahlen/  zur Verfügung. Dort ist auch die Anmeldung für die Webinare zum Wahlvorschlagsportal möglich.

Hintergrund:

Nur Wahlvorschlagsträger sind nach § 18 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) berechtigt, Wahlvorschläge für die Wahl einzureichen. Bei Wahlvorschlägen für unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter sind dies politische Parteien, Wählergruppen (das heißt Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen) und einzelne Wahlberechtigte selbst. Listenvorschläge dagegen können nur von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden.

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