Foto: arstodo
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Eutin – Der Kreis Ostholstein hat eine Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger erlassen. Sie gilt ab heute (1.4.) bis einschließlich 31. Mai 2021. Eine Verlängerung ist möglich. Alle Einzelheiten hier

Auch in anderen Kreisen gelten neue Regelungen

Der Inzidenzwert  in Ostholstein ist unterdessen – so die Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) – von zuletzt 35,4 auf 45,4 gestiegen, in der Hansestadt Lübeck von 68,8 (gestern) auf 69,7.

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem bundeseigenen Robert-Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 24.300 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 201 neue Todesfälle verzeichnet. Vor genau einer Woche hatte das RKI 1.643 Neuinfektionen weniger registriert.

Der Inzidenzwert, der angibt, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben, erhöhte sich bundesweit von 132,3 auf 134,2.

Die höchsten Werte in Schleswig-Holstein werden in den Kreisen Segeberg (132,8), Pinneberg (114,8) und Herzogtum Lauenburg (107,1) sowie der Stadt Flensburg (104,3) verzeichnet. Es folgen die Kreise Stormarn (95,8), Steinburg (90,8) und die Stadt Neumünster (78,6).

Im Norden hat Schleswig-Holstein (Anstieg auf 74,6) weiterhin den niedrigsten Wert registriert. Mecklenburg-Vorpommern 96,8; Niedersachsen 113,1; Bremen 127,7; Hamburg 139,0.

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