Rathaus Oldenburg i.H. - Foto: Arno Reimann
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Oldenburg in Holstein – Mit dem anhaltenden Trend zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) im Stadtgebiet weist das Ordnungsamt auf die geltenden Verkehrsregeln hin. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das rücksichtsvolle Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge – keine Spielzeuge
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen, wie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung. Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber dringend empfohlen. Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist wie beim Führen eines Autos verboten.
Keine Mitfahrer erlaubt – Fahren zu zweit ist verboten
Ein häufig beobachteter, aber verbotener Trend ist das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) schreibt eindeutig vor: Die Personenbeförderung ist für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet. Die Mitnahme von Kindern oder weiteren Personen – auch auf dem Trittbrett – ist untersagt. Verstöße führen zu Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro. Zudem kann der Versicherungsschutz bei Unfällen erlöschen.

Wo darf gefahren werden?

  • Radwege und Radfahrstreifen: E-Scooter, E-Bikes und Pedelecs müssen – sofern vorhanden – auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren.
  • Fahrbahn: Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
  • Gehwege und Fußgängerzonen: Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Auch in Fußgängerzonen ist das Fahren nur erlaubt, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich zugelassen ist. In den Fußgängerzonen der Stadt
    Oldenburg in Holstein ist dies nicht der Fall. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro geahndet.
  • Fußgängerbereiche und Plätze: Das Abstellen muss so erfolgen, dass Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden.
    Rücksichtnahme und richtiges Abstellen
    Das Ordnungsamt appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen und sich an die Verkehrsregeln zu halten. Besonders ältere Menschen, Kinder sowie Menschen mit
    Mobilitätseinschränkungen werden oft durch eine rücksichtslose Fahrweise gefährdet.

  • Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass keine Wege blockiert, Einfahrten oder Eingänge versperrt oder Rettungswege beeinträchtigt werden.
    Verkehrssicherheitsstatistik 2024: Zunahme der Unfallzahlen
    Laut dem Verkehrssicherheitsbericht 2024 des Kreises Ostholstein gab es insgesamt 6.207 Verkehrsunfälle, was nahezu dem Vorjahreswert entspricht. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ging um 3,6 Prozent zurück. Besonders auffällig ist jedoch die Zunahme der Unfallzahlen bei Elektrokleinstfahrzeugen: Im Jahr 2024
    ereigneten sich 29 Unfälle mit E-Scootern, während im Vorjahr noch 25 registriert wurden. Auch landesweit ist ein Anstieg der Unfallzahlen mit E-Scootern zu verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden 607 Unfälle registriert, bei denen 607 Personen verletzt wurden, darunter 68 Schwerverletzte.
    Gemeinsam für eine sichere und gerechte Mobilität
    Die Stadt Oldenburg in Holstein setzt auf Aufklärung und Verantwortung im Umgang
    mit E-Scootern. Bei Fragen zu den Regelungen steht das Ordnungsamt zur Verfügung.