Informationen für das anstehende Osterfeuer gibt der KFV Segeberg (Foto: KFV SE/oH)
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Bad Segeberg – Vielerorts werden auch in diesem Jahr zu Ostern (Karfreitag, 15.4. bis Ostermontag, 18.4.) wieder die sogenannten Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) entzündet. Diese finden sich auf organisierten Veranstaltungsflächen aber auch im privaten Bereich wieder. Für die Durchführung solcher Veranstaltungen sind jedoch einige Vorkehrungen zu treffen.

Vor dem Osterfeuer: Wenn Sie ein Osterfeuer entzünden möchten, ist das bei der Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung vorab anzuzeigen. Ausgenommen sind hiervon selbstverständlich kleinere Feuer wie ein Lagerfeuer oder auch der Feuerkorb. Zuständig für die Anmeldung ist nicht Ihre örtliche Feuerwehr oder der Notruf 112!

Der Notruf 112 ist keine Veranstaltungshotline – Die Leitstelle nimmt keine Anmeldungen für Osterfeuer entgegen! In den vergangenen Jahren sind in der Leitstelle vermehrt telefonische Anfragen zu Osterfeuerveranstaltungen eingegangen.

Osterfeuer nicht bei der Leitstelle anmelden

„Viele Anrufer wollten ihre privaten Osterfeuer anmelden. Wir bitten alle, die ein privates Osterfeuer veranstalten wollen, sich vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu informieren und nicht die Leitstelle anzurufen“, erläutert der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle West, Stephan Bandlow. „Bei diesen Anrufen handelt es sich nicht um Notrufe. Dies kann dazu führen, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befinden, nur verzögert bearbeitet werden können und dadurch Hilfeleistungen verspätet bereitgestellt werden können“, weist Bandlow weiter auf die Gefahren des Missbrauchs der Notruf-Nummer hin.

Was darf verbrannt werden?

Sie dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz und Gartenabfall im Maß (trockene Zweige, Äste) verbrennen Behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöle, Lösungsmittel, Gummireifen oder auch Dachpappen setzen bei der Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei! Auch das Anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers besteht. Alternativ nutzen Sie hierfür getrocknetes Stroh.

Brennmaterial darf im Zeitraum vom 1.3. bis 30.9. nicht geschnitten werden um Knicks, Bäume, Hecken, Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz)

Sorgen Sie für ausreichend Brandschutz

Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens 100 m betragen, zu reetgedeckten Häusern 200 m und mehr. Ebenfalls ein ausreichender Abstand (200 bis 300 m) muss zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung gehalten werden. Feuerwehrzufahrten dürfen keinesfalls durch abgestellte Pkw oder Partyzelte verstellt werden. Eine freie Durchfahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei muss ständig gewährleistet sein.

Untergrund: Entzünden Sie ihr Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden. Ist dieses nicht möglich, sollte vorab der Boden ausreichend gewässert werden.

Verhalten während des Osterfeuers

1. Es dürfen keine Gefahren für die Nachbarschaft entstehen. Achten Sie als Verantwortlicher während des Abbrennens ständig auf das Feuer und die am Feuer stehenden Personen (besonderes Augenmerk auf Kinder und alkoholisierte Personen).

2. Kurz vor dem Entzünden des Feuers sicherstellen, dass sich keine Tiere in den Holzstößen verirrt haben. Ein Umschichten der Holzstöße könnte verhindern, dass das Feuer für die Lebewesen zu einer tödlichen Falle wird.

3. Kühlen Sie kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Löschen Sie großflächige Verbrennungen und auf der Haut haftende Substanzen primär ab. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.

4. Überprüfen Sie immer wieder die Zufahrten: Im Notfall zählen Sekunden.

5. Die Glut ist am Ende vollständig abzulöschen und es ist sicherzustellen, dass sich diese nicht wieder selbstständig entfacht. Verlassen Sie erst im Anschluss und als Letzter den Abbrandplatz.

Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu alarmieren. Die Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit.

Sollte es zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei kommen, so obliegt die Entscheidung zur Weiterführung beider. Hierbei wird beurteilt, ob eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die Veranstaltung weitergeführt wird.

Nach dem Osterfeuer Abbrandplatz reinigen

Am Tage nach dem Osterfeuer: Im Sinne aller ist der Abbrandplatz entsprechend der Vorgaben der Genehmigungsstelle zu reinigen.

Weitere Hinweise zum Verbrennen und Schneiden von Pflanzenabfall: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2021/0521/210504_PI_Pflanzenabfall.html

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