Zuweisungsbescheide für die Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal

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Kiel – Das Land hat die angekündigten Zuweisungsbescheide für die Deponierung von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel für die Deponien Lübeck-Niemark und Johannistal erlassen. Beide Bescheide wurden heute durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als zuständiger Behörde an die Deponien übermittelt. Im Rahmen der bis Ende 2022 gültigen Zuweisung werden der Deponie Niemark bis zu 1410 Tonnen und der Deponie Johannistal bis zu 900 Tonnen Rückbau-Abfälle aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel zugewiesen.

Dabei geht es um solche Abfälle, die nach Strahlenschutzrecht freigegeben, allerdings nicht im Wege des Recyclings verwertbar sind und für die die genannten Deponien zugelassen sind. Die Freigabe aus dem Atomrecht erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren unter Begleitung unabhängiger Sachverständiger und nach Prüfung durch die Atomaufsichtsbehörde auf der Grundlage bundesrechtlicher Vorgaben.

Im Januar hatte das LLUR Entwürfe der Zuweisung an beide Deponien zur Anhörung versendet. Darin wurde die Zuweisung von Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel angekündigt, die zur Ablagerung auf konventionellen Deponien aus dem Atomrecht freigegeben werden. Notwendig sind diese Zuweisungen, weil es dem Kraftwerksbetreiber und der für ihn zuständigen Abfallwirtschaftsgesellschaft nicht gelungen ist, eine annahmebereite Deponie zu finden. Beiden Deponien haben in Stellungnahmen ihre Ablehnung der Zuweisungen begründet. Diese Stellungnahmen wurden bewertet. Sie haben aber nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Sicht bei den Landesbehörden geführt.

„Es ist bedauerlich, dass es bislang nicht überall gelungen ist, eine freiwillige Lösung für die Deponierung nicht-radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken im Land zu finden“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt: „Die Entsorgung herkömmlicher Bauabfälle aus Kernkraftwerken muss im Zuge des Rückbaus gewährleistet sein. Als Land haben wir konstruktiv daran mitgewirkt, Lösungen zwischen den Kraftwerksbetreibern und der Entsorgungswirtschaft zu finden. Wenn es zwischen beiden Seiten zu keinen freiwilligen Vereinbarungen kommt, müssen wir das rechtliche Instrument von Zuweisungen nutzen, um die ordnungsgemäße Entsorgung der Stoffe gewährleisten zu können. Freiwilligkeit setzt voraus, dass es Freiwillige gibt. Das ist hier leider nicht der Fall und deshalb hat der Gesetzgeber dem Land das Instrument der Zuweisung an die Hand gegeben. Eine sichere Entsorgung ist die Voraussetzung für einen sicheren, zügigen und rechtmäßigen Rückbau der Anlagen. Die Zuweisung ist dafür ein wichtiger Schritt.“

 Das Umweltministerium hat bei verschiedenen Anlässen in den vergangenen Monaten auf die Ungefährlichkeit der Deponierung freigegebener Abfälle hingewiesen. Seit 2016 hatten intensive Gespräche mit allen Beteiligten sowie eine Qualifizierung der Deponien auf der Basis der Empfehlungen eines landesweiten Begleitgremiums stattgefunden.

Nähere Informationen dazu finden sich unter:

https://schleswig-holstein.de/akw-rueckbau

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