Auf- und Abstiegsregelung der Handball-Landesligen

Eutin –Die Endphase der Meisterschaft in den Landesligen (LL) ist auf der Zielgeraden, Zeit auch hier ein paar Worte zu den Auf- und Abstiegsregelungen zu verlieren. Die Regelungen gelten sowohl für die Frauen wie auch für die Männer gleichermaßen. Die Landesligen bestehen aus zwei Staffel, der Landesliga-Süd und der Landesliga-Nord. Eine Zuordnung erfolgt auf Beschluss der Spielkommission nach regionalen Gesichtspunkten.

Aufstieg in die SH-Liga:
Aus den jeweiligen Landesligen (LL) steigen die Landesligameister direkt in die SH-Liga auf, der dritte Aufstiegsplatz wird unter den Zweitplatzierten der Landesligen ausgespielt. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg oder ein Vizemeister auf die Teilnahme an der Aufstiegsregelation, werden weitere Aufstiegsplätze gegebenenfalls durch die Tabellendritten ausgespielt. Ein Aufstieg der Tabellendritten kommt nur in Betracht, wenn neben den Regelabsteigern der SH-Liga keine weiteren Mannschaften aus dieser absteigen müssen. Zwangsabsteiger der SH-Liga verblieben gegenüber den Tabellendritten der Landesligen vorrangig in der SH-Liga. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Aufstieg zwischen zwei Mannschaften findet entgegen § 44 Abs.1 SpO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort statt.

Abstieg aus der LL:
Es gibt drei Regelabsteiger aus den Landesligen. Gibt es Absteiger aus der SH-Liga, die in der LL aufgenommen werden müssen, erhöht sich die Anzahl der drei Regelabsteiger entsprechend (gleitende Skala), bis die Staffelgröße von 14 Mannschaften für die Saison 2018/2019 erreicht ist.

Gegebenenfalls finden zwischen dem Tabellenzehnten und Tabellenelften Entscheidungsspiele stattfinden. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Abstieg zwischen zwei Mannschaften, findet entgegen § 44 Abs.1 SpO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort statt.

Steigt eine Mannschaft aus der LL ab, kommt ein Aufstieg in dieselbe Spielklasse für eine untere Mannschaft desselben Verein, auch wenn diese die Berechtigung hierfür erworben hat, nicht in Betracht. Es darf nur eine Mannschaft eines Vereins in der jeweiligen Spielklasse spielen.

Wird eine gemeldete Mannschaft nach Veröffentlichung des Spielplanes zurückgezogen, oder scheidet sie während der laufenden Spielserie aus anderen Gründen aus, gilt sie als erster Regelabsteiger.

Aufstieg in die LL:
Die Meister der sechs Regionen steigen in die jeweiligen Landesligen auf. Sollten weitere Plätze durch die Nichtmeldung oder auf Grund der Auf- und Abstiegssituation zur OL HH/SH und zur SH-Liga in den jeweiligen Landesligen zu besetzen sein, können die Doppelregionen Nord/Nordsee, Förde/Mitte und Süd/Ostsee weitere Aufsteiger melden, bis die Mannschaftszahl von 14 für die Saison 2018/2019 erreicht ist.

Verzichten die Doppelregionen auf die Meldung von Mannschaften, verbleiben gegebenenfalls Regelabsteiger in der jeweiligen Landesliga. Gegebenenfalls werden hierzu Entscheidungsspiele der drei gemeldeten Aufstiegskandidaten durchgeführt. Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei Mannschaften werden an einem neutralen Ort in Turnierform ausgetragen. Die Spielzeit beträgt dort 2 x 20 Minuten. Die Reihenfolge der Spielpaarungen wird ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel und der Gewinner das dritte Spiel bestreitet.

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