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Gesundheitsministerium informiert zum Impfen: Wie angekündigt können ab dem 10. Mai auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 laut § 4 Corona-Impfverordnung des Bundes eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Der Schwerpunkt der Impfungen liegt inzwischen in den Arztpraxen (derzeit bei Erstimpfungen rund 80 Prozent). Die Terminvergaben dort erfolgen in der Regel nach Kontaktaufnahmen durch die Praxen bei ihren Patientinnen und Patienten. Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden. Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren circa 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Die Praxen erhalten in diesem Zeitraum mindestens 165.565 Impfdosen.

Fragen und Antworten zur Öffnung der Prioritätsgruppe 3

Wer kann sich aus der Prioritätsgruppe 3 anmelden?

Personen, die 60 Jahre und älter sind.

Personen mit folgenden Erkrankungen:

       ·          behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,

       ·          Immundefizienz oder HIV-Infektion,

       ·          Autoimmunerkrankungen,

       ·          rheumatologische Erkrankungen,

       ·          Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,

       ·          Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,

       ·          Asthma bronchiale,

       ·          chronisch entzündliche Darmerkrankung,

       ·          Diabetes mellitus ohne Komplikationen,

       ·          Adipositas (BMI über 30).

Foto: arsto

Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position:

       ·          in den Verfassungsorganen,

       ·          in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr,

       ·          bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr,

       ·          beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks,

       ·          in der Justiz und Rechtspflege,

       ·          im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen,

       ·          für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.

Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.

Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.

Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Alle Informationen finden Sie in der Impfverordnung des Bundes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940

Können sich auch weiterhin Menschen aus der Prioritätsgruppe 1 und 2 anmelden?

Ja. In den Arztpraxen sollen diese auch weiterhin vorrangig geimpft werden.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Es gibt zwei Möglichkeiten sich für eine Corona-Schutzimpfung anzumelden:

1.     Der überwiegende Teil der Impfungen findet mittlerweile in den Arztpraxen statt. In Absprache mit dem Haus- oder Facharzt/-ärztin können Sie in den Praxen einen Impftermin erhalten. In einigen Praxen gibt es Listen, auf denen Sie sich für eine Impfung registrieren können.

2.     Ein weitaus kleinerer Teil der Erstimpfungen wird in den Impfzentren durchgeführt. Hier können Sie bei Verfügbarkeit online über www.impfen-sh.de einen Termin in einem der 28 Impfzentren des Landes buchen.

Da der Schwerpunkt der Impfungen inzwischen in den Arztpraxen stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt zu erhalten, deutlich größer, als die Wahrscheinlichkeit online einen Termin für eine Impfung in einem Impfzentrum zu erhalten. Bitte bedenken Sie jedoch, dass auch in den Arztpraxen derzeit nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung steht und es keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gibt.

Wie kann ich meine Berechtigung für die Prioritätsgruppe 3 nachweisen?

       ·          Amtliches Dokument für das Alter (zum Beispiel Personalausweis)

       ·          Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt.

       ·          Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein_Berufstätigkeit_Prio3.pdf   (schleswig-holstein.de)

       ·          Kontaktnachweis für die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis_Kontaktpersonen_Prio3.pdf (schleswig-holstein.de)

Nur und ausschließlich die genannten Dokumente werden in den Impfzentren als Nachweis anerkannt. Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese ihren Termin auch online über den Link in der Bestätigungsmail stornieren.

Was bedeutet in Priorität 3 „besonders relevante Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur“?

Wie in der maßgeblichen Bundesimpfverordnung festgelegt, gehört eine bestimmte Berufsgruppe zur Priorität 3, nämlich: „Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.“

In Bezug auf die kritische Infrastruktur insgesamt gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html ) in Verbindung mit der BSI-Kritisverordnung des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

Die Beurteilung, ob jemand in einer „besonders relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur ist, trifft der Arbeitgeber oder der Selbstständige und bestätigt dies mit Hilfe der Arbeitgeberbescheinigung.

Als Indiz für die besondere Relevanz der Position kann beispielsweise gelten, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Bewertung, ob eine solche „besonders relevante Stellung“ gegeben ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.

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Foto: arstodo

Corona-Zahlen in der Übersicht: Die Gesundheitsämter haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen 24 Stunden 18.034  Neu-Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. In der vergangenen Woche waren es am Mittwoch 22.231. 285 neue Todesfälle wurden gemeldet (Vorwoche: 312). Der Inzidenzwert ist bundesweit auf 132,8 gesunken, im Norden durchgängig in allen fünf Bundesländern – in Schleswig-Holstein in Tagesfrist von 56,9 auf 54,5. Hamburg 86,0; Niedersachsen 92,4; Mecklenburg-Vorpommern 105,7; Bremen 123,5.

Der Kreis Ostholstein liegt – wie am Vortag – mit 55,8 über dem Landeswert, in der Hansestadt Lübeck liegt der Wert bei 41,1 (Vortag 42,0).

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Die Schulen im Kreis Stormarn sind ab Donnerstag, 6. Mai, in Stufe 2 des Corona-Reaktionsplanes. Das teilte das Bildungsministerium mit.

Im Einzelnen sind folgende Regelungen für die Schulen im Kreis Stormarn ab Donnerstag, 6. Mai gültig:

Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht

Jahrgangsstufen 7 bis E Wechselunterricht

Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

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Weniger Geflügelpestnachweise in Schleswig-Holstein: Das Umweltministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in ihren Geflügelhaltungen aktuell lokal neu zu bewerten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen der Aufstallung weiterhin erforderlich sind. Hintergrund ist ein allgemeiner Rückgang des Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein bei Wildvögeln, der regional jedoch unterschiedlich ausfällt. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein sowie Plön Ende April nach lokalen Risikobewertungen den Umfang der Aufstallung an die aktuelle Lage bereits angepasst und auf bestimmte Regionen beschränkt.

Jan Philipp Albrecht (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

„Die Entwicklung bei den Geflügelpest-Nachweisen im Land ist erfreulicherweise rückläufig. Ich hoffe, dass wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben. Eine landesweite Aufstallung von Geflügel ist deshalb nicht mehr erforderlich. Für eine vollständige Entwarnung ist es jedoch zu früh, da weiterhin regelmäßig Nachweise bei Wildvögeln in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Die Lage wird von den zuständigen Behörden weiter genau beobachtet. Wo zum Schutz der Geflügelhaltungen aufgrund der Nähe zu Gewässern sowie Nachweisen bei Wildvögeln erforderlich, wird die Stallpflicht des Geflügels durch die Kreise und kreisfreien Städte fortgeführt. Auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln wird fortgesetzt.  Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, die einheitliche Hygienemaßnahmen festlegt, gilt weiterhin.

Im Rahmen des aktuellen Geschehens wurde eine Infektion mit dem Virus der Geflügelpest landesweit bei rund 655 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N4, H5N3 sowie zuletzt vermehrt der Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Insgesamt waren bisher im aktuellen Geschehen 10 Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen mit über 134.000 Stück Geflügel zu verzeichnen. Dabei waren sowohl Kleinhaltungen wie auch große gewerbliche Geflügelhaltungen von Ausbrüchen betroffen. Damit übertrifft bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Verlauf des aktuellen Geschehens deutlich die Geflügelpest-Epidemie 2016/2017.

Bundesweit sind seit Oktober 2020 über 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt worden.

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Foto: ar

Die erste Vorstellungsrunde der Bürgermeisterkandidaten in Timmendorfer Strand ist als Videostream online. Pandemiebedingt finden die von der Gemeinde Timmendorfer Strand veranstalteten Vorstellungsrunden der Bürgermeister-Kandidaten ausschließlich digital statt. Die erste gemeinsame Vorstellungsrunde mit den Bewerbern Guido Gummert, Sven Markus Kockel, Gesine Muus, Sven Partheil-Böhnke und Melanie Puschaddel-Freitag fand am Dienstag, 4. Mai, statt. Neben den Fragen von Moderator Klaus Tscheuschner zu einzelnen gemeinderelevanten Themenkomplexen wie Wirtschaft einschließlich Tourismus als wichtigstem Wirtschaftsfaktor, Infrastruktur, Bildung und Soziales war ein wesentlicher Teil für Fragen der Einwohner vorgesehen. Das Video über diese Veranstaltung ist nun auf der Internetseite der Gemeinde und hier veröffentlicht.

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Ostseesportverein Scharbeutz dankt seinen treuen Mitgliedern. „Natürlich könnten wir den Kopf in den Strandsand stecken,“ sagt Stephan Peters, 1. Vorsitzender des Ostseesportvereins Scharbeutz, „aber besser ist es doch nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir in dieser Zeit gute Sportangebote anbieten und umsetzten können“.

Langhanteltraining, Muskeltraining, Cheerleading, Kinderturnen per Video-Life-schaltung, sowie Fußball, American Football, Kindersport, Nordic-Walking, Gesundheitssport für best ager und Yoga an der frischen Luft unter Einhaltung der Hygieneregeln sind die Angebote, die der Ostseesportverein zur Zeit anbietet. Es gibt aber auch Sportangebote, die den einzuhaltenden Abstand nicht gewährleisten und somit im Moment nicht angeboten werden dürfen.

Aber sobald es wieder geht, gibt es wieder alle Angebote des Ostseesportvereins der neuen Sportangebote Bogenschießen und e-Sport.

Durch die notwendigen Auflagen, kam es im Ostseesportverein zu großen Mitgliederverlusten, alleine auch deswegen, weil keine neuen Mitglieder dazu kamen. Dazu Stephan Peters: „ Wir können es gut verstehen, wenn uns Mitglieder verlassen, da wir ihnen zur Zeit nicht das volle Programm anbieten können. Umso mehr sind wir denen dankbar, die uns die Treue halten. Wir haben in der Zeit seit dem Beginn der Einschränkungen viel Geld in die Erneuerung von Sportutensilien und Modernisierung gesteckt. Und müssen ja auch weiterhin die laufenden Kosten wuppen.“

Die Mitgliederanzahl ist im Ostseesportverein vom Ende 2019 bis heute von 737 auf 673 Mitgliedfer gesunken (inklusive FC Scharbeutz – Fußball). Das sind 8,7 Prozent weniger Mitglieder. Wer Sport machen möchte, meldet sich bei dem 1. Vorsitzenden Stephan Peters unter 0160-8466291.

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