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Eutin – Zum 1. Juli 2020 tritt nach Beratung in den politischen Gremien eine neue Parkgebührenverordnung in Kraft. Die neue Regelung mit geänderten Gebühren, Zeiten und Anordnungen wird sukzessive in einem Übergangszeitraum von acht bis zehn Wochen umgesetzt. In dieser Zeit werden die Parkautomaten entsprechend umprogrammiert, neue Parkautomaten und Schilder werden aufgestellt.

Zwei unterschiedliche Zonen

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Danach ist das Stadtgebiet in zwei unterschiedliche Zonen eingeteilt. In einem 400 Meter Radius vom Marktplatz entfernt, befinden sich 751 Innenstadtparkplätze, die künftig von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr bewirtschaftet werden. Die Parkgebühr beträgt in dieser roten Zone 50 Cent je halbe Stunde. Ein Tagesticket kostet 6 Euro. Diese Regelung gilt in folgenden Straßen: Albert-Mahlstedt-Straße, Am Stadtgraben, Bahnhofstraße (Parkstreifen), Berliner Platz, Ihlpool, Jungfernstieg, Lübecker Straße, Parkplatz Schloss, Plöner Straße 19 – 21, Segenhörn, Stolbergstraße. Insgesamt 705 Parkplätze.

Hier parkt man eine halbe Stunde frei, wenn…

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Parken mit Parkscheibe, halbe Stunde frei, gilt in folgenden Straßen: Am Rosengarten, (unterer Bereich), Berliner Platz (vor Edeka), Freischützstraße, Ihlpool (Fahrbahnrand), Oberonstraße, Otto-Haesler-Straße. Insgesamt 46 Parkplätze.

In der grünen Zone, die den  800-m-Radius vom Marktplatz aus erfasst, gilt Parken mit Parkscheibe von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Höchstparkdauer drei Stunden in folgenden Straßen: Bleeker Gang (Parkstreifen), Heinrich-Lüth-Weg (Richtung Seepromenade), Plöner Straße 27 – 33, Riemannstraße (gegenüber Bleekergang), Riemannstraße (Parkplätze Schwimmhalle). Insgesamt 81 Parkplätze.

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Parken ohne Beschränkung

Parken ohne Beschränkung gilt hier: Alter Bauhof, Am Mühlenberg, Bahnhofstraße (Parkplatz), Elisabethstraße (P+R), Heinrich-Lüth-Weg (verkehrsberuhigter Bereich), Heinrich-Westphal-Straße (Parkplatz), Oldenburger Landstraße. Insgesamt 425 Parkplätze.

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