Sicherheitshinweise der Landespolizei zu Weihnachtsmärkten

Eutin – Wie die Landespolizei kurz vor der Eröffnung der Weihnachtsmärkte in Schleswig-Holstein mitgeteilt hat, liegen aktuelle keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte ableiten lassen könnte. Aufgrund der aktuellen Gefährdungseinschätzung besteht also keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug beziehungsweise deren Besuch zu verzichten.

Für die Landespolizei ist der beständige Austausch mit den Veranstaltern, den zuständigen Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie auch benachbarten Sicherheitsbehörden ein wichtiger Bestandteil für eine aktuelle Gefahrenprognose und darauf beruhenden konkreten Maßnahmen, zum Beispiel der Aufstellung von Barrieren.

Eine Überprüfung der Sicherheit auf Weihnachtsmärkten ist und wird durch die Landespolizei in engem Austausch mit den Sicherheitspartnern auf Landes- und Bundesebene durchgeführt. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird eine sichtbare polizeiliche Präsenz auf den Weihnachtsmärkten in der Vorweihnachtszeit gewährleisten. Über taktische Details berichtet die Polizei nicht, da die Wirkung der polizeilichen Maßnahmen damit gemindert werden würde.

Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise:
Sichere An- und Abreise:
Alkoholkonsum und die Verkehrsteilnahme als Fahrzeugführer schließen einander aus. Besucher sollten öffentliche Verkehrsmittel für die An- und Abreise vom Weihnachtsmarkt nutzen, wenn Alkohol getrunken wird. Auch ein Glühwein kann schon zu viel sein. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren, es wird auch wieder eine einwöchige TISPOL-Kontrollaktion geben vom 9. bis 15. Dezember.
Taschendiebstahl:
„Augen auf und Tasche zu!“ Taschendiebe gehen meistens in Teams mit mehreren Tätern vor und nutzen Gedränge, Unaufmerksamkeit und Alkoholisierung ihrer Opfer aus. Die Weihnachtsmarktbesucher sollten aufmerksam sein, ihre Taschen und Rucksäcke verschlossen und eng bei sich halten. Smartphone, Portemonnaie und andere Wertgegenstände gehören nicht in den Rucksack, sondern in die Innentaschen der Kleidung.
Zivilcourage:
Hinsehen statt wegschauen! Sind andere in Not ist kein Heldentum gefordert. Doch jeder sollte  umsichtig handeln und Hilfe organisieren über den Polizeiruf 110. Gleiches gilt, wenn sich jemand selbst bedroht fühlt. Die Polizei kommt lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.
Grundsätzlich gilt:
Die Polizei ist auf Hinweise angewiesen. Wer verdächtige Beobachtungen macht, Taschendiebe erkannt oder herrenlose Taschen/Rucksäcke oder ähnliches gefunden hat, sollte sich unverzüglich an den Sicherheitsdienst oder die Polizeikräfte vor Ort beziehungsweise über 110 an die Polizei wenden.

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