Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In der Nacht zu Montag (15.4.) ereignete sich in der Moislinger Allee ein Verkehrsunfall, bei dem drei parkende Fahrzeuge beschädigt wurden. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbeirrt fort, kollidierte mit einem weiteren Pkw und parkte schließlich neben dem 2. Polizeirevier ein. Ein Atemalkoholtest erreichte einen Wert von über 1 Promille.

Gegen 1 Uhr wurde eine Anwohnerin infolge eines Knallgeräusches aus dem Schlaf gerissen. Der Blick aus dem Fenster veranlasste die Frau, den Polizeinotruf zu wählen. Offenbar sei ein Pkw Audi mit parkenden Fahrzeugen zusammengestoßen und weiter in Richtung Lindenplatz davongefahren.

Im Rahmen der polizeilichen Fahndung konnte der verunfallte Audi rund fünf Minuten später in der Hermann-Lange-Straße festgestellt werden – unmittelbar neben der Polizeiwache, bei dem Versuch, einzuparken. Während der Kontrolle räumte der 35 Jahre alte Mann aus Lübeck ein, einen Verkehrsunfall verursacht und Alkohol getrunken zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille.

Zum Zweck der Beweissicherung wurde dem 35-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Außerdem erfolgten die Sicherstellung seines Führerscheins und die Untersagung der Weiterfahrt. Der Pkw wurde im Frontbereich erheblich beschädigt, war aber fahrbereit.

Nach jetzigem Kenntnisstand befuhr der Tatverdächtige, gegen 1 Uhr, die Dornestraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung, um nach links in die Moislinger Allee abzubiegen. Hierbei verlor der Fahrer die Kontrolle über den Audi, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß zunächst mit einem Renault Megane, der auf dem rechten Seitenstreifen parkte, zusammen. Im Zuge des Aufpralls wurde der Renault in einen BMW und dieser in einen davor abgestellten VW geschoben. Anschließend lenkte der Mann den Pkw in Richtung Lindenplatz, um verbotswidrig nach links in die Karpfenstraße einzufahren, wo der Pkw offensichtlich einen ordnungsgemäß parkenden Fiat touchierte.

Der Gesamtsachschaden wird auf 25.000 Euro geschätzt.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort werden beim 2. Polizeirevier geführt.

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