Foto: arstodo
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Fehmarn – Ein Rollerfahrer ist am Sonnabend (29.5.) in Burg auf Fehmarn bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Dennoch hatte der leichte Zusammenstoß für den Fahrer des Kleinkraftrades weitreichende Folgen: Er war weder im Besitz einer Fahrerlaubnis noch bestand für den Roller ein gültiger Versicherungsnachweis. Der junge Fahrer muss sich zudem wegen Drogenbesitzes, dem Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.

Aufgefallen war der 16-jährige Ostholsteiner am Sonnabend im Landkirchener Weg in Fahrtrichtung Stadtzentrum im Rahmen eines einfachen Auffahrunfalls. Als die Fahrerin eines Seat vor dem jungen Mann auf ein Tankstellengelände abbiegen wollte, prallte er mit seinem Kleinkraftrad in das Heck des Pkw. Dabei verletzte er sich leicht. Die alarmierten Polizeibeamten stellten vor Ort fest, dass der Mann keinen Führerschein besaß. Zudem war ein falsches Versicherungskennzeichen an seinem Roller angebracht, für das Gefährt bestand kein Versicherungsschutz.

Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme entdeckten die Beamten, dass der Rollerfahrer auch im Besitz von 20 Gramm Marihuana war und zudem noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Deswegen wurde ihm im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Zu guter Letzt beschlagnahmten die Polizisten eine Anscheinswaffe, die der Mann mit sich führte.

Neben diversen eingeleiteten Strafverfahren muss sich der Ostholsteiner auch wegen des Verdachts der Straßengefährdung verantworten. Ergänzend dazu erhalten die Führerscheinstelle und das Ordnungsamt gesonderte Berichte zur weiteren Überprüfung. Abschließend wurden die Eltern des Jugendlichen über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. (PM Polizei)

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