Foto: Arno Reimann
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Kiel – Am Donnerstag, 29.5., ist Himmelfahrt. Traditionell wird dieser, auch „Vatertag“ genannte, Feiertag durch viele Menschen gefeiert. Insbesondere Gruppen von Jugendlichen und Heranwachsenden begehen diesen Tag mit Ausflügen im öffentlichen Raum und Festen an öffentlichen Plätzen. Die Landespolizei Schleswig-Holstein ist darauf vorbereitet und wird an Himmelfahrt im gesamten Landesgebiet mit verstärkten Kräften im Einsatz sein.

Die Feierlichkeiten an Himmelfahrt gehen regelmäßig mit Musik und dem Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln einher. Der große Teil dieser Feiern bewegt sich dabei für gewöhnlich in einem von Vernunft und Rücksicht geprägten Rahmen. Erfahrungsgemäß führen der erhöhte Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln jedoch dazu, dass es zu Konflikten oder Gefahrensituationen kommen kann.

„Als Landespolizei Schleswig-Holstein werden wir grundsätzlich für alle notwendigen Anfragen ansprechbar sein und die Einsätze mit dem notwendigen Maß an Abgewogenheit wahrnehmen. Wo immer möglich, wird das Einschreiten der Polizistinnen und Polizisten kommunikativ und auf den Bürgerdialog ausgerichtet sein. Straftaten jeder Art, wie beispielsweise Sachbeschädigungen, Körperverletzungs- oder Diebstahlsdelikte, werden selbstverständlich konsequent verfolgt und im rechtlichen Rahmen geahndet“, heißt es in einer Mitteilung der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Hierfür wird die Landespolizei Schleswig-Holstein mit verstärkter Präsenz in den Polizeidirektionen vertreten sein und jederzeit lageanpasst auf Einsatzanlässe reagieren. In den Fokus rücken bei der polizeilichen Arbeit dabei erkannte Schwerpunkte, die beispielhaft in folgenden Bereichen sein werden:

– Schrevenpark sowie der Bereich der Reventlouwiese und Kiellinie in Kiel

– Küstenbereiche (Schönberger See, Badestelle Trammer See) im Kreis Plön

– Farchauer Liegewiesen in Ratzeburg

– die Badestelle Lütauer See in Mölln

– Elmshorn: Flunkyball WM

– Freizeitpark Kaltenkirchen

– Klüthseehof sowie Großer Segeberger See in Bad Segeberg

– Darüber hinaus wird die Landespolizei flexibel im gesamten Land präsent sein und größere Veranstaltungen in die Lagebewertungen einbeziehen.

Die polizeilichen Präsenzkräfte werden zudem die Regelungen des Konsumcannabisgesetzes sowie des Waffen- und Messerverbotes lageanpasst kontrollieren. Trotz der Legalisierung von Cannabis ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-jährigen Personen verboten. Für das Führen von von Kraftfahrzeugen gelten zudem weiterhin Grenzwerte. Der THC-Grenzwert liegt hier bei 3,5 Nanogramm, sodass das eigene Auto nach Konsum berauschender Mittel stehen bleiben sollte.

Seit Ende des vergangenen Jahres ist das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art umfangreich verschärft worden. Verbote erstrecken sich hierbei grundsätzlich auf den Personenfern- und nahverkehr, wie auch auf öffentliche Veranstaltungen. Beispielsweise finden die Kappelner Heringstage statt, bei denen das Messerverbot gilt. Auch wenn das Zusammentreffen beispielsweise in öffentlichen Parks oder an Badestellen keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Waffengesetzes darstellen, haben Messer auch dort nichts zu suchen.

„Als Landespolizei Schleswig-Holstein appellieren wir an alle Feiernden, keine Messer und Waffen, egal welcher Art, mit zu führen und berauschende Mittel in Maßen zu konsumieren. „Mit Alkohol“ und ohne Messer sind die öffentlichen Verkehrsmittel zudem die beste Art der An- und Abreise“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Landespolizei Schleswig-Holstein.

(Quelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landespolizeiamt – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)