Lübeck – Die Hansestadt Lübeck verfolgt weiterhin mit Nachdruck die Pläne zur Errichtung von zwei modernen Fahrradparkhäusern am Lübecker Hauptbahnhof. Ziel ist es, das Fahrradparken in Bahnhofsnähe sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten, und gleichzeitig eine moderne Fahrradinfrastruktur sowie den Klimaschutz zu fördern. Hierfür hatte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr zwei geeignete Standorte sichern können.
In einem aktuellen Zwischenbericht erläutert die Verwaltung den aktuellen Stand der Vorhaben, welche Schritte bereits unternommen wurden – und benennt offen mit welchen Hindernissen sich die Projekte bislang konfrontiert sehen.
1. Bauabschnitt – Fahrradparkhaus hinter dem Ostflügel des Hauptbahnhofs
Bereits 2023 wurde mit der Deutschen Bahn (DB) ein sogenannter Gestattungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag sichert der Stadt die Nutzung eines Grundstücks der DB für den Bau eines Fahrradparkhauses zu – und bildet bis heute die Grundlage der städtischen Planungen.
In enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Generalplanungsbüro wurden erste Entwurfspläne entwickelt. Das geplante Gebäude sollte ursprünglich rund 500 Stellplätze auf zwei Ebenen bieten, barrierefrei zugänglich sein und sich gestalterisch in das denkmalgeschützte Bahnhofsumfeld einfügen.
Die Umsetzung verzögerte sich jedoch zunehmend, da Abstimmungen mit verschiedenen Ebenen der DB oft sehr langwierig verliefen. Rückmeldungen zu wesentlichen Planungsfragen erfolgten oft mit großer Verzögerung, was zu einem zeitweiligen Stillstand führte.
Ein besonders schwerwiegendes Problem ergab sich Mitte 2024, als die Deutsche Bahn überraschend erklärte, dass das vorgesehene Baufeld möglicherweise künftig für den Bau eines zusätzlichen Gleises benötigt werden könnte. Hintergrund seien neue Überlegungen im Zusammenhang mit dem Regio-S-Bahn-Konzept sowie dem Güterverkehr zum Port of Lübeck. Obwohl diese Themen stadtseitig bereits seit Jahren verfolgt und unterstützt werden, war ein zusätzlicher Gleisbedarf bislang kein Bestandteil der Abstimmungen – auch nicht bei Abschluss des Gestattungsvertrags.
Die Folge: Die bisherige Planung musste verworfen werden. In einer anschließenden Machbarkeitsstudie wurde geprüft, wie sich das Projekt trotz neuer Rahmenbedingungen realisieren lässt. Ergebnis: Das neue Fahrradparkhaus muss deutlich schmaler gebaut werden, um Raum für ein mögliches weiteres Gleis zu lassen. Statt der ursprünglich geplanten 500 Stellplätze sind nun rund 400 vorgesehen. Das Gebäude soll in drei Geschossen mit einer außenliegenden Erschließung errichtet werden und rückt näher an den Ostflügel des Bahnhofs heran.
Hinzu kommen bauliche und technische Herausforderungen:
Brandschutz: Der verminderte Abstand zum historischen Bahnhofsgebäude erfordert eine besondere brandschutztechnische Bewertung. Eine Rückmeldung des Brandschutzprüfers steht noch aus.
Denkmalschutz: Die Denkmalbehörde hat das angepasste, schmalere Bauvolumen begrüßt und die Dreigeschossigkeit unter Auflagen akzeptiert. Eine enge Abstimmung zur Fassadengestaltung ist vorgesehen.
Anprallschutz: Da das geplante Gebäude dem Gleisbereich sehr nahe kommt, müsste es theoretisch die Kräfte eines entgleisenden Zuges aufnehmen können. Eine derart massive Bauweise ist jedoch baulich nicht realisierbar. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass die DB geeignete Schutzmaßnahmen mit dem späteren Gleisbau umsetzt oder die Geschwindigkeit im betroffenen Abschnitt auf 5 km/h beschränkt – dann wäre kein Anprallschutz erforderlich. Diese Regelung ist protokolliert, muss aber noch vertraglich abgesichert werden.
Leitungen im Baufeld: Im Boden verlaufen zahlreiche Leitungen, deren Zustand und Nutzung unklar sind. Eine vollständige Baugrunduntersuchung wird erst nach Rückmeldung zum Brandschutz erfolgen.
Ein belastbarer Zeitplan kann derzeit nicht benannt werden. Die Stadt steht weiterhin im engen Austausch mit der DB und dem Fördermittelgeber NAH.SH, der das Projekt bislang wohlwollend begleitet. Eine Rücknahme der Förderzusage droht aktuell nicht.
„Die Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht. Es ist sehr bedauerlich, dass wir durch nachträgliche Änderungen seitens der DB nun vor einem deutlich veränderten Planungsszenario stehen“, erklärt Bausenatorin Joanna Hagen. „Trotzdem bleiben wir bei unserer Überzeugung: Lübeck braucht dieses Fahrradparkhaus – und wir werden alles daransetzen, es zu realisieren und weiter gemeinsam nach Lösungen suchen.“
2. Bauabschnitt – Fahrradgarage in der Tiefgarage der Linden Arcaden
Für den zweiten Standort, die Tiefgarage in den Linden Arcaden, waren die Planungen nahezu abgeschlossen. Rund 800 Stellplätze, eine integrierte Werkstatt, ein modernes Zugangssystem sowie barrierefreie Zugänge wurden sorgfältig geplant. Die Baugenehmigung liegt vor, die Planung ist ausschreibungsreif – ein Projektstart wäre kurzfristig möglich.
Gefördert wird die Maßnahme durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mit Bundesmitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für die bereits abgeschlossenen Planungsphasen konnten die Fördermittel vollständig abgerufen werden. Allerdings ist ein Fortgang des Projekts derzeit blockiert: Die Eigentümergesellschaft des Objekts hat Anfang 2025 Insolvenz angemeldet. Ein Mietvertrag konnte daher bislang nicht abgeschlossen werden. Eine Übertragung der zugesagten Fördermittel auf das Jahr 2026 ist im Rahmen des KTF nicht möglich.
Die Hansestadt Lübeck steht im engen Austausch mit dem Insolvenzverwalter und hat bereits Gespräche mit potenziellen Investoren initiiert, um das Projekt baldmöglichst fortsetzen zu können. Sie hofft auf eine Veräußerung des Objekts bis Mitte 2025, um anschließend mit einem neuen Eigentümer in Vertragsverhandlungen treten zu können.
„Wir sehen die Fahrradgarage nicht nur als echten Gewinn für den Radverkehr, sondern auch als große Chance für die Linden Arcaden“, erklärt Markus Toll, Projektleiter der Hansestadt Lübeck für die Fahrradparkhäuser. „Ein hochwertiger, stark frequentierter Zugang auf der Gebäuderückseite kann die Attraktivität des gesamten Standorts deutlich steigern.“
Stadt Lübeck bleibt am Ball
Beide Projekte werden bei der Stadtverwaltung weiterhin mit hoher Priorität weiterverfolgt. Auch wenn externe Faktoren – insbesondere die Planungsunsicherheit auf Seiten der Deutschen Bahn sowie die Insolvenz des Immobilieneigentümers – den Fortgang deutlich erschwert haben, gibt es weiterhin die klare Absicht, beide Fahrradparkhäuser zu realisieren.
„Wir lassen uns durch Rückschläge nicht entmutigen. Die Mobilitätswende gelingt nur mit einer attraktiven Infrastruktur. Deshalb setzen wir alles daran, dass die Fahrradparkhäuser in Lübeck Realität werden“, versichert Bausenatorin Joanna Hagen.
Den ausführlichen Bericht können Interessierte der Vorlage 2025/14174 unter www.luebeck.de/politik entnehmen.